Nach einem Wasserrohrbruch stand ein Keller unter Wasser. Wir beseitigten das Wasser mit einem Wassersauger.
Hinweis: Diese Art von Einsätzen sind für Eigentümer/Verursacher immer kostenpflichtig. Die Höhe der Einsatzkosten richtet sich nach Anzahl der eingesetzten Kräfte, Fahrzeugen und Einsatzdauer und ist in der Feuerwehrkostenersatz-Satzung der Gemeinde festgelegt.